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21.11.2024
21.11.2024
24789 Kanzlei Wrase

Nachweis für Zugang einer E-Mail

20.10.2024Nachweis des E-Mail-Versands ist kein Anscheinsbeweis für den E-Mail-Zugang Wer eine Kommunikation per E-Mail im Zweifelsfall juristisch nachweisen möchte, wie es beispielsweise bei einer Vertragskündigung der Fall ist, muss elektronisch in seinem Mail-Account eine Lesebestätigung einrichten. Der bloße Nachweis des Absendens ist kein Anscheinsbeweis, dass der Empfänger die Mail erhalten und vor allem auch gelesen… ᐅNachweis für Zugang einer E-MailDer Beitrag Nachweis für Zugang einer E-Mail erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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