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19.09.2024
19.09.2024
24408 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Namentliche Protokollierung ausschließlich der Nein-Stimmen bei Gemeinde­rats­beschlüssen ist unzulässig

19.08.2024Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat entschieden, dass die Praxis des Stadtrats der Stadt Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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