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23.02.2025
23.02.2025
25301 Bundesgerichtshof

Neben Jugendstrafe kann Auflage zur Schadens­wieder­gutmachung als selbständiges Zuchtmittel angeordnet werden

10.02.2025Neben der Jugendstrafe darf das Gericht die Auflage der Schadens­wieder­gutmachung als selbständiges Zuchtmittel gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 JGG anordnen. Dies gilt auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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