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21.11.2024
21.11.2024
24909 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Nutzung der Wohnung durch Bruder und Familie rechtfertigt Eigen­bedarfs­kündigung des Hauptmieters gegenüber Untermieter

11.11.2024Hat der Mieter einer Wohnung diese untervermietet und benötigt er die Wohnung nunmehr für seinen Bruder und dessen Familie, so kann der Hauptmieter eine Eigen­bedarfs­kündigung aussprechen. Ob eine Untermieterlaubnis vorliegt, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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