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23.02.2025
23.02.2025
25371 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Öffentlich zugänglicher Weinautomat zum Verkauf von Wein verboten

21.02.2025Die Stadt Bad Kreuznach hat den Betrieb eines Weinautomaten, der auf einem Wohngrundstück an der Grenze zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt ist, zu Recht verboten. Dies entschied das Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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