wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
23.02.2025
23.02.2025
25342 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Option auf Home-Office ist kein weniger einschneidendes Mittel im Vergleich zu einer Änderungskündigung mit Änderung des Arbeitsortes

17.02.2025Landesarbeits­gericht Baden-Württemberg (9. Kammer), Urteil vom 04.11.2024, Aktenzeichen 9 Sa 42/24 Amtlicher Leitsatz: Die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung aus dem Homeoffice zu gestatten, stellt kein milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung dar, mit der der Arbeitsort des Arbeitnehmers geändert wird. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung. Der Kläger war ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de mehr von www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Option_auf_Home-Office_ist_kein_weniger_einschneidendes_Mittel_im_Vergleich_zu_einer