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14.11.2024
14.11.2024
24904 Kanzlei Wrase

Panoramafreiheit und Drohenaufnahmen: BGH

09.11.2024Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt das Fotografieren öffentlich ausgestellter Werke und auch die Weiterverbreitung der Bilder. Damit ist gemeint, das diejenigen Bau- und Kunstwerke, die jedermann öffentlich betrachten kann, keinen Urheberrechtsschutz genießen. Doch was ist mit Fotos eines Kunstwerks im öffentlichen Raum aus einem Blickwinkel, den die Allgemeinheit nicht einnehmen kann? Drohnenaufnahmen ermöglichen so eine Perspektive.… ᐅPanoramafreiheit und Drohenaufnahmen: BGHDer Beitrag Panoramafreiheit und Drohenaufnahmen: BGH erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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