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19.09.2024
19.09.2024
24614 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Rammstein-Sänger Till Lindemann kann teilweise Unterlassung wegen des von der Süddeutschen Zeitung geäußerten Verdachts der Vornahme sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen verlangen

12.09.2024Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat der Berufung des Sängers gegen die beklagte Herausgeberin der Tageszeitung teilweise stattgegeben. In Bezug auf eine der beiden im Bericht erwähnten Frauen werde zu Unrecht der Verdacht erhoben, dass er sexuelle Handlungen ohne ihre Einwilligung vorgenommen habe. Dies muss die Beklagte unterlassen. Hinsichtlich der anderen Betroffenen werde dagegen dieser Verdacht durch die Beklagte nicht erweckt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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