wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
14.11.2024
14.11.2024
24879 Amtsgericht Berlin-Köpenick

Recht zur fristlosen Kündigung bei Bezeichnung einer Mitarbeiterin der Vermieterin als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe"

05.11.2024Wird eine Mitarbeiterin der Vermieterin von einem Mieter wiederholt als "dreckige Hure" und "dreckige Schlampe" bezeichnet und ihr zudem der Tod gewünscht, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnis. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Recht_zur_fristlosen_Kuendigung_bei_Bezeichnung_einer_Mitarbeiterin_der_Vermieterin_als_dreckige