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18.01.2025
18.01.2025
25189 Landgericht Neuruppin

Schadens­ersatz­pflicht des Mieters wegen Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens trotz Unwirksamkeit der Schönheits­reparatur­klausel

16.01.2025Kommt es zu einer Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens, so kann dem Vermieter ein Schadens­ersatz­anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte Schönheits­reparatur­klausel unwirksam ist. Auch ein exzessives Rauchen ist nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 538 BGB umfasst, wenn dadurch die teilweise Erneuerung des Putzes erforderlich wird. Dies hat das Landgericht Neuruppin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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