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31.01.2025
31.01.2025
25237 Bundesgerichtshof

Schonfristzahlung hat keinen Einfluss auf ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs

27.01.2025Die Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hat nur Einfluss auf die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, nicht aber auf die hilfsweise ausgesprochene ordentlichen Kündigung wegen desselben Zahlungsverzugs. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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