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19.09.2024
19.09.2024
24109 Gerichtshof der Europäischen Union

Schwangerer Arbeitnehmerin muss angemessene Frist für eine Kündigungs­schutz­klage eingeräumt werden

05.07.2024Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft ihre Kündigung noch vor Gericht anfechten zu können. Die Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint dem Gerichtshof der Europäischen Union dafür zu kurz zu sein.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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