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22.12.2024
22.12.2024
25065 Bundesgerichtshof

Versuchte Brandstiftung mit Todesfolge trotz Ausbleibens des Brandes und des Todes

13.12.2024Eine Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge kann auch dann bestehen, wenn es weder zu einem Brand noch zu einem Tod kam. Voraussetzung ist aber, dass der Täter durch die versuchte Inbrandsetzung zumindest mit dem Tod der Bewohner des Hauses rechnet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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