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05.12.2024
05.12.2024
25004 Verwaltungsgericht Köln

Videoüberwachung nur an kriminali­tätsbelasteten Orten erlaubt - nicht aber in Nebenstraßen ohne signifikant erhöhte Kriminali­tätsbelastung

02.12.2024Die polizeiliche Videoüberwachung durch fest installierte Kameras an sieben Standorten in der Kölner Innenstadt, in Köln-Mühlheim und Köln-Kalk ist grundsätzlich rechtmäßig. Die Überwachungs­bereiche sind jedoch zu groß bemessen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Klagen von zwei Kölner Privatpersonen teilweise stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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