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05.12.2024
05.12.2024
24971 Bundesarbeitsgericht

Vorwurf der üblen Nachrede durch Arbeitnehmer muss durch Arbeitgeber nachgewiesen werden

25.11.2024Ein Arbeitgeber muss ein kündigungs­relevantes Verhalten des Arbeitnehmers auch dann nachweisen, wenn das betreffende Verhalten den Straftatbestand der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB erfüllen würde. Denn die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens ist für die Kündigung des Arbeits­verhältnisses unerheblich. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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