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01.11.2024
01.11.2024
24834 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Wahlberechtigung von Matrix-Führungskräften bei der Betriebsratswahl

28.10.2024LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2024, Aktenzeichen 3 TaBV 1/24 Amtliche Leitsätze: 1. Eine Matrix-Führungskraft ist regelmäßig (nur) in ihrem “Stammbetrieb”, nämlich dem Betrieb, dem sie arbeitsvertraglich zur regelmäßigen Arbeitsleistung zugeordnet ist, zum Betriebsrat wahlberechtigt. 2. Die Kriterien, die das Bundesarbeits­gericht in seinem Beschluss vom 12. Juni 2019 (BAG, Aktenzeichen 1 ABR 5/18 zur Beurteilung der ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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