wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
18.10.2024
18.10.2024
24687Bundesgerichtshof

Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden

26.09.2024Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein von einem Fernwärmekunden bereits frühzeitig - innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten Jahresabrechnung - erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung verliert, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf von weiteren drei Jahren ab der Erklärung des Widerspruchs in geeigneter Weise gegenüber dem Fernwärmeversorger deutlich macht, dass er auch jetzt noch an seiner frühzeitig geäußerten Beanstandung festhält.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.dewww.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Widerspruch_gegen_Preiserhoehung_bei_Fernwaerme_muss_rechtzeitig_bestaetigt_werden