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22.01.2025
22.01.2025
25199 Verwaltungsgericht Berlin

Zuführung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken

20.01.2025Erfüllen Ferienwohnungen die Mindest­anforderungen nach § 4 Abs. 2 Wohnungs­aufsichts­gesetzes von Berlin (WoAufG Bln), sind sie zur dauernden Wohnnutzung geeignet. Insofern kann ein Wohnzuführungsgebot erlassen werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Ferienwohnungen nicht über eine unabhängige Strom- und Wasserversorgung sowie Heizung verfügen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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