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31.03.2025
31.03.2025
25557 Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

NRW-Landesregierung darf Änderung der Schuldenbremse im Bundesrat zustimmen

21.03.2025Der Verfassungs­gerichtshof in Münster hat einen Antrag der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf zielte, der Landesregierung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG zuzustimmen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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