wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
12706 Landessozialgericht Hessen

Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente muss erstattet werden

27.11.2020Renten, die nach dem Tod eines Versicherten überwiesen werden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Der Versicherungsträger hat die Erstattung zu Unrecht erbrachter Zahlungen vorrangig gegenüber dem Geldinstitut geltend zu machen. War dem Geldinstitut der Tod des Versicherten nicht bekannt, kann dieses sich jedoch darauf berufen, dass bereits anderweitig über das Geld verfügt worden sei. In diesem Fall kann der Versicherungsträger gegenüber dem Empfänger der Leistung die Rückzahlung geltend machen. Dieser ist auch dann zur Rückzahlung verpflichtet, wenn ein vorrangiger Anspruch gegenüber dem Geldinstitut verjährt ist. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Nach_Tod_des_Versicherten_gezahlte_Unfallrente_muss_erstattet_werden