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21.11.2024
21.11.2024
17198 Landgericht Frankfurt am Main

Nach fristgerechter Klageeinreichung und Zahlung des Vorschusses besteht keine Pflicht zur Kontrolle der gerichtlichen Zustellung der Klage an Gegenseite

16.11.2021Wurde fristgerecht Klage eingereicht und der Vorschuss gezahlt, besteht keine Pflicht zur Kontrolle, ob das Gericht die Zustellung der Klage veranlasst hat. Eine Obliegenheit zur Nachfrage besteht aber gemäß dem Gedanken aus § 204 Abs. 2 BGB nach Ablauf von sechs Monaten. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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