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02.07.2024
02.07.2024
23901 Oberlandesgericht Hamm

Nachweis des Absendens einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Zugang

20.06.2024Der Nachweis über das Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die E-Mail zugegangen ist. Der Beweis des Zugangs ist über die Vorlage einer Eingangs- oder Lesebestätigung möglich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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