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12.04.2025
12.04.2025
25668 Bundesgerichtshof

Neben Schadensersatzklage wegen ärztlichen Behandlungsfehlers kann Klage auf Herausgabe eines Schmerzprotokolls erhoben werden

10.04.2025Neben der Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers kann Klage auf Herausgabe des Schmerzprotokolls erhoben werden. Die Klage scheitert nicht wegen fehlendem Rechts­schutz­bedürfnisses. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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