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03.12.2024
03.12.2024
19220 12 Euro

Neuer Mindestlohn ab 1.10.2022 – was ändert sich für Minijobber und Midijobber?

06.09.2022Für wen gilt der neue Mindestlohn?Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:Auf Branchenmin­destlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.Beschäftigte, die Minijobs und Midijobs haben, werden mehr verdienen und mehr verdienen dürfen. Der Gesetzgeber hebt die Verdienst-Obergrenzen an. Ab Oktober gilt die neue Obergrenze von 520 Euro (bisher: 450 Euro). ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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