wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
18.10.2024
18.10.2024
24159EHB Rechtsanwälte

Neues Kaufrecht ab 1.1.2022

09.03.2022Das neue Kaufrecht ab 1.1.2022 hat den Verbraucherschutz stark erhöht und führte z.B. beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler zu einer erheblichen Verbesserung der Rechtsstellung des Käufers. Es reicht jetzt nicht einmal mehr, im Kaufvertrag jeden Mangel aufzunehmen, um eine Abweichung zum Üblichen nach „unten“ zu vereinbaren, es bedarf dazu der Einhaltung diverser Formalien. Anders als bisher genügt es für die Mangelfreiheit einer Kaufsache nicht mehr, wenn die Sache einer von den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Sie muss auch den objektiven (branchenüblichen) Anforderungen und den Montagean­forderungen genügen. Eine Sache kann also auch mangelhaft sein, obwohl sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. ...Weiterlesen auf ehb-hamburg.de
mehr von ehb-hamburg.de Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ehb-hamburg.deehb-hamburg.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Neues_Kaufrecht_ab_1_1_2022