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16.09.2024
16.09.2024
24484 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Nicht jede Demenz führt zur Unwirksamkeit eines notariellen Testaments

30.08.2024Die für erbrechtliche Streitigkeiten zuständige 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat entschieden, dass auch eine an Demenz erkrankte Person durchaus noch in der Lage sein kann, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führe automatisch zur sogenannten Testierunfähigkeit.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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