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21.11.2024
21.11.2024
21942 Oberlandesgericht Brandenburg

Nicht sorgeberechtigter Kindesvater muss bei Entscheidung über Namensänderung des Kindes angehört werden

22.09.2023Ein Kindesvater muss auch dann gemäß § 160 Abs. 1 FamFG bei einer Entscheidung zur Namensänderung angehört werden, wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Davon kann gemäß § 160 Abs. 3 FamFG nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen abgesehen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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