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21.11.2024
21.11.2024
18557 Oberlandesgericht Karlsruhe

Nichterscheinen des Angeklagten bei Weigerung seine Identität preiszugeben

30.05.2022Nach § 329 Abs. 1 StPO kann die Berufung des Angeklagten verworfen werden, wenn er nicht zur Hauptverhandlung erscheint. Dies ist etwa dann gegeben, wenn der Angeklagte zwar körperlich anwesend ist, sich aber nicht als Angeklagter zu erkennen gibt und Fragen zu seiner Identität nicht beantwortet. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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