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21.11.2024
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10280 Landgericht Berlin

Notdienstpauschale stellt keine Betriebskosten dar

28.01.2020Bei einer Notdienstpauschale handelt es sich nicht um Betriebskosten. Vielmehr sind die Kosten für den Bereitschaftsdienst als nicht umlagefähige Verwaltungskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV anzusehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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