wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
09.03.2025
09.03.2025
25406 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Nutzung von Luftbildaufnahmen eines Wohngrundstücks zum Zwecke der Berechnung von Niederschlags­wassergebühren ist datenschutz­rechtlich unbedenklich

28.02.2025Die Stadt Monheim am Rhein darf sogenannte digitale Orthofotos von Grundstücken in ihrem Stadtgebiet nutzen, um damit die für die Erhebung von Niederschlags­wassergebühren relevanten bebauten und befestigten Flächen zu ermitteln. Dies hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag einer Grundstücks­eigentümerin gegen die weitere Nutzung der Daten abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Nutzung_von_Luftbildaufnahmen_eines_Wohngrundstuecks_zum_Zwecke_der_Berechnung_von