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21.11.2024
21.11.2024
14628 Oberlandesgericht Düsseldorf

Nutzungs­ausfall­entschädigung: Verzögerte Reparatur des unfallbeschädigten Pkw wegen Liefer­schwierig­keiten bei Ersatzteilen geht zu Lasten des Unfallverursachers

14.04.2021Beansprucht ein Unfallgeschädigter Nutzungs­ausfall­entschädigung und kommt es wegen Liefer­schwierig­keiten bei Ersatzteilen zu einer Verzögerung der Reparatur seines unfallbeschädigten Pkw, so geht dies zu Lasten des Unfallverursachers. Es stellt keinen Verstoß gegen die Schadens­minderungs­pflicht dar, wenn es der Unfallgeschädigte unterlässt, bei anderen Werkstätten nach der Verfügbarkeit der Ersatzteile zu forschen oder den Pkw teilweise zu reparieren. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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