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09.01.2025
09.01.2025
25156 Oberlandesgericht München

Nutzungsbedingungen des Sport-Streamingdienst DAZN waren teilweise rechtswidrig

08.01.2025Die vom Streamingdienst DAZN Limited im Jahr 2022 verwendeten Nutzungsbedingungen für im Abonnement angebotene Sportpakete waren teilweise rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte gegen mehrere Vertragsklauseln geklagt, die dem Unternehmen umfassende Rechte auf Preiserhöhungen und Bedingungs­änderungen einräumten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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