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30.06.2024
30.06.2024
23943 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Nutzungsentgelt für Überlassung eines Hengstes nicht wegen „Hengstigkeit“ reduziert

25.06.2024Wird ein Hengst vertraglich für den Turniereinsatz zur Verkaufsförderung der eigenen Zuchtpferde überlassen und das Risiko krankheitsbedingten Ausfalls dem Nutzer übertragen, kann das Nutzungsentgelt grundsätzlich nicht wegen Krankheit gemindert werden. Eine Überzahlung wegen behaupteter „Hengstigkeit“ muss konkret bezifferbar vorgetragen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Berufung der Nutzerin des Hengstes gegen die landgerichtlich ausgeurteilte Zahlungs­verpflichtung zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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