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21.11.2024
21.11.2024
12310 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main: Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheits­aktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen

02.10.2020Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.7.2013 schloss die Dyckerhoff AG ihre Minderheits­aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus. Die gewährte Abfindung war nicht angemessen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und erhöhte die Abfindung entsprechend um 4,92 € auf 52,08 € je Aktie.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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