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21.11.2024
21.11.2024
13956 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main: Schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion ist unzulässige Abschalteinrichtung

26.02.2021Die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Aufwärmfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und löst Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach deshalb in zwei heute verkündeten Urteilen den klagenden Käufern Schadensersatz zu.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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