wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
18.10.2024
18.10.2024
24764Anwaltskanzlei Lenné

OLG Hamm: Mahnung via SMS grundsätzlich zulässig

15.10.2024Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 07.07.2024 (Az.: I-4 U 252/22) dem Inkassounternehmen Riverty verboten, SMS zu nutzen, um Verbrauchern Mahnungen zu unberechtigten Forderungen zukommen zu lassen. Dabei ging es jedoch weniger um das Medium SMS, sondern darum, dass die Forderung an sich unberechtigt war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte neben der Unterlassungsklage in Bezug auf den Versand von unberechtigten Zahlungsauf­forderungen beantragt, dem Unternehmen die Versendung von SMS zur Eintreibung von Forderungen grundsätzlich zu untersagen. Das lehnten die Richter jedoch ab.Inkassounternehmen verschickt unrechtmäßige Zahlungsauf­forderung per SMS ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.de
mehr von www.anwalt-leverkusen.de Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.dewww.anwalt-leverkusen.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/OLG_Hamm_Mahnung_via_SMS_grundsaetzlich_zulaessig