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21.11.2024
21.11.2024
24764 Anwaltskanzlei Lenné

OLG Hamm: Mahnung via SMS grundsätzlich zulässig

15.10.2024Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 07.07.2024 (Az.: I-4 U 252/22) dem Inkassounternehmen Riverty verboten, SMS zu nutzen, um Verbrauchern Mahnungen zu unberechtigten Forderungen zukommen zu lassen. Dabei ging es jedoch weniger um das Medium SMS, sondern darum, dass die Forderung an sich unberechtigt war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte neben der Unterlassungsklage in Bezug auf den Versand von unberechtigten Zahlungsauf­forderungen beantragt, dem Unternehmen die Versendung von SMS zur Eintreibung von Forderungen grundsätzlich zu untersagen. Das lehnten die Richter jedoch ab.Inkassounternehmen verschickt unrechtmäßige Zahlungsauf­forderung per SMS ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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