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21.11.2024
21.11.2024
18225 Oberlandesgericht Köln

OLG Köln: Grundversorgung mit Strom und Gas - Gesplittete Neukundentarife können zulässig sein

05.04.2022Ein Energie­versorgungs­unternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Das hat das Oberlandesgericht(OLG) Köln mit Beschluss vom 02.03.2022 - 6 W 10/22 - entschieden und damit einen vorangegangenen Beschluss des Landgerichts Köln bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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