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26.02.2025
26.02.2025
25385 Anwaltskanzlei Lenné

OLG Köln: Vertragsklausel zu Rückzahlungspflicht unzulässig

25.02.2025Ein Handelsvertreter muss nach fristloser Kündigung nicht die erhaltenen Zuschüsse an die Versicherung zurückzahlen. Zu dem Schluss kam das Oberlandesgericht Köln, weil es die Vertragsklausel, die eine solche Rückzahlung vorsah, als unangemessene Benachteiligung wertete. In dem Fall ging es um eine Rückforderung von über 44.000 Euro, die durch den Agenturvertrag des Handelsvertreters mit der Versicherung geregelt war.Vertrag sieht bei Kündigung die Rückzahlung der Zuschüsse vorWegen solcher Verträge und den darin vorgesehenen Rückzahlungen kommt es häufiger zu Auseinander­setzungen zwischen Handelsvertretern und Versicherungs­gesellschaften. So auch in diesem Fall, der zunächst vor dem Landgericht Köln verhandelt wurde (Az.: 2 O 273/22). In ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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