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21.11.2024
21.11.2024
14734 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

OVG Lüneburg setzt Maskenpflicht für den Fahrer eines Kraftfahrzeugs bei beruflichen Fahrgemeinschaften außer Vollzug

20.04.2021Das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg hat mit Eilbeschluss § 3 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) in der derzeit geltenden, zuletzt am 9. April 2021 geänderten Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit danach auch für den Führer eines Kraftfahrzeugs bei beruflichen Fahrgemeinschaften angeordnet wird, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Soweit sich der Eilantrag darüber hinaus gegen § 18 Abs. 2 bis 4 Corona-VO, der Regelungen über den Erlass von Ausgangs­beschränkungen enthält, richtete, hat ihn der Senat abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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