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21.11.2024
21.11.2024
12180 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

OVG Niedersachsen: Keine verkaufsoffenen Sonntage in Oldenburg

11.09.2020Der 7. Senat des Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat mit Beschluss vom 10. September 2020 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3. September 2020 bestätigt, dass am 13. September 2020, am 4. Oktober 2020 und am 11.Oktober 2020 in Oldenburg keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden dürfen. Die von der Stadt Oldenburg erlassene, auf das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) gestützte Allgemeinverfügung für die an den genannten Sonntagen geplanten Ladenöffnungen sämtlicher Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG darf damit nicht vollzogen werden (Az.: 7 ME89/20).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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