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21.11.2024
21.11.2024
10436 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

OVG Nordrhein-Westfalen: Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier nicht nur nach Widerristhöhe

18.02.2020Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Hunde der Rasse "Miniatur Bullterrier", die im Unterschied zu Standard-Bullterriern nicht als gefährliche Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes gelten, von diesen in erster Linie anhand der Widerristhöhe und ergänzend anhand weiterer Kriterien abzugrenzen sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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