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21.11.2024
21.11.2024
12472 Oberverwaltungsgericht Saarland

OVG Saarlouis setzt Vorverlegung der Sperrstunde für Gaststätten außer Vollzug

29.10.2020Das Oberverwaltungs­gericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit Beschluss vom 28.10.2020, den § 3 Abs. 1 der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis St. Wendel vom 18.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Untersagung des Betriebs eines Gaststättengewerbes in der Zeit von 23 bis 1 Uhr des jeweiligen Folgetages angeordnet wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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