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21.11.2024
21.11.2024
15819 Landgericht München I

Oktoberfest in Dubai darf nicht mit Münchner Original werben

30.06.2021Das Landgericht München I hat die von der Landeshauptstadt München beantragte einstweilige Verfügung gegen die beiden Veranstalter des Oktoberfests in Dubai ganz überwiegend erlassen. Die Kammer hat den Veranstaltern des Oktoberfests Dubai unter anderem verboten, mit der Formulierung „Oktoberfest goes Dubai“ sowie der dazugehörigen Abbildung zu werben. Verboten ist ihnen insbesondere auch, unter dieser Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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