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21.11.2024
21.11.2024
24863 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Operation am rechten Hinterlauf bei vom Hundebesitzer wahrgenommenen Hinken des linken Hinterlaufs nicht behandlungs­fehlerhaft

01.11.2024Die Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes. Ein vom Hundebesitzer wahrgenommenes Hinken des linken Hinterlaufs bedeutet nicht, dass die Operation am rechten Hinterlauf behandlungs­fehlerhaft erfolgte. Ein Laie kann nicht sicher auf die Ursache eines etwaigen Hinkens schließen; häufig ist gerade die kollaterale Seite betroffen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit die auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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