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31.03.2025
31.03.2025
25592 Landgericht Berlin

Ordentliche Kündigung wegen Täuschung über Ausmaß und Kondition einer Untervermietung nach erfolgter Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung

27.03.2025Täuscht ein Mieter nach erfolgter Abmahnung wegen einer unerlaubten Untervermietung über Ausmaß und Kondition der Untervermietung, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. In einem solchen Verhalten liegt eine Verschleierung und Verharmlosung der Vertragsverletzung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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