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21.11.2024
21.11.2024
20904 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozial­versicherungs­pflicht

26.06.2023Ordner, die für ein Sicherheits­unternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeiten, sind häufig keine selbständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozial­versicherungs­pflicht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden. Danach ist jemand, der für einen Auftraggeber zur Absicherung einer Veranstaltung Ordner- und Überwachungs­tätigkeiten verrichtet, ein sozialversicherungs­pflichtig beschäftigter Arbeitnehmer, insbesondere wenn er kein eigenes Gewerbe für die Personenüberwachung angemeldet hat und nicht über den Nachweis einer gewerberechtlichen Sachkundeprüfung verfügt. Sein Arbeitgeber muss für ihn Sozial­versicherungs­beiträge entrichten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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