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21.11.2024
21.11.2024
13108 Verwaltungsgericht Neustadt

PTBS nach schwerem Verkehrsunfall eines Polizeibeamten als Dienstunfallfolge anzuerkennen

22.12.2020Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. hat bereits mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden, dass die von einem Polizeibeamten erlittene posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach einem schweren Verkehrsunfall im Dienst in diesem Einzelfall als Dienstunfallfolge anzuerkennen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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