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17.03.2025
17.03.2025
25522 Verwaltungsgericht Neustadt

Parkplatzlärm eines neuen Parkplatz beeinträchtigt nicht Anwohner

17.03.2025Die der Stadt Freinsheim erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkplatzes mit insgesamt 85 Pkw-Stellplätzen und drei Motorradab­stellplätzen im Süden der Stadt verletzt einen Anwohner nicht in seinen subjektiven Rechten. Das geht aus einem Beschluss der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 4. März 2025 hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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