wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
13181 Landgericht Saarbrücken

Parkverbot 15 Meter vor und hinter einer Bushaltestelle umfasst auch angrenzenden Seitenstreifen

07.01.2021Das Parkverbot 15 Meter vor und hinter einer Bushaltestelle nach § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 224 umfasst nicht nur die Fahrbahn der Haltestelle, sondern auch den angrenzenden Seitenstreifen. Parkt also ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug auf dem Gehweg, so trägt er ein Mitverschulden an einem dadurch bedingten Verkehrsunfall mit einem Bus. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Parkverbot_15_Meter_vor_und_hinter_einer_Bushaltestelle_umfasst_auch_angrenzenden_Seitenstreifen