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13.11.2024
13.11.2024
24874 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Patient muss nicht für Kopie seiner Behandlungs­unterlagen zahlen: OLG Dresden 01-10-2024

04.11.2024Der Fall: Patientin hatte zuerst für Kopien bezahlt und dann Rückzahlung verlangtEine Patientin war stationär in einer Klinik zur Behandlung aufgenommen worden. Es kam zu Auseinander­setzungen zwischen Klinik und Patientin und die Patiemntin wurde der Klinik verwiesen. Später machte sie Schadenser­satzansprüche gegen die Klinik geltend und verlangte dazu eine Übersendung von Kopien ihrer Behandlungs­unterlagen. Die Klinik stellt ihr für diese Kopien Kosten in Höhe von rund 40 EUR in Rechnung, die die Patientin bezahlte.Mit einer Klage verlangte sie neben Schadensersatz wegen einer vermeintlichen Falschbehandlung auch die Rückzahlung der Kopierkosten. ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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